Allgemeine Information


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hotels.
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage des Kunden durch das Hotel zustande.
2.2. Vertragspartner sind das Htels und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2.3. Das Hotel haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
2.4. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Funktionsräumen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände sind
im Zimmersafe einzuschließen. Für nicht eingeschlossene Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. Abgesehen von den Regelungen der §§ 701ff BGB wird die Haftung betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Haftung

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder Funktionsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Alle Leistungen sind per Vokasse zu bezahlen oder spätestens am Tag der Anreise.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit 7%. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des Kunden.
3.4. Die Preise können von dem Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.6. Reservierungen von Funktionsräumen stehen dem Kunden nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.
3.8. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
3.9. Bei Kreditkartenzahlungen erhebt das Hotel keine weitere Gebühren.
3.10. Bei der Reservierung bereits gezahlten Beträge können im Falle einer Stornierung nur in Form eines Gutscheines erstattet werden. Keine Rückzahlungen der Kreditkartenzahlungen oder Rücküberweisungen sind möglich.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4. Bei vorzeitiger Abreise, die dem Hotel erst während des Aufenthaltes des Kunden mitgeteilt wird, behält sich das Hotel vor, den vereinbarten Preis pro Nacht nach Ziffer 4.3. zu berechnen, bis zu dem ursprünglich reservierten Abreisedatum. Gezahlte oder mehrmals getätigte Zahlungen auch Doppelbuchungen werden in der Regel nicht erstattet, sondern diese werden mit einem Gutschein für weitere Übernachtungen in Höhe der geleisteten Zahlungen verrechnet. Gültigkeitsdauer der Gutscheine wird nach Ermessen sowie nach Verfügbarkeit der Zimmer vom Hotel festgesetzt.

 

5. Rücktritt des Hotels

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5.5. Bei berechtigtem Rücktritt dem Hotel entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. Zimmerbereitstellung, und –rückgabe

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, dies liegt nur im Ermessen und Möglichkeit des Hotels.
6.3. Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer des Hotels spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
6.4. Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm während seines Aufenthaltes im Hotel verursacht worden sind. Bei durch Gast hervorgerufenen Schäden oder starken Verschmutzungen an der Zimmerausstattung, Rauchen im Zimmer und innerhalb der gesamten Hotelräumlichkeiten, behält das Hotel sich das Recht vor, einen angemessenen Schadensersatz (inkl. alle Aufwendungen zur Schadenbeseitigung und damit verbundenen Zimmerleerstand) dem Gast in Rechnung zu stellen. Das Hotel darf in einem solchen Fall die Kreditkarte des Gastes mit dem Betrag des Schadenersatzes ohne Ankündigung zu belasten.

 

7. Haftung

7.1. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Weckaufträge werden von dem Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.4. Eine Haftung des Hotels für Leistungen Dritter besteht nicht.

 

8. Rechtsmodalitäten

8.1. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
8.2. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
8.3. Der Kunde kann mit der Gegenforderung gegen dem Hotel nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.4. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels – Berlin.
9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels – Berlin.
9.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Unverbindliche Anfrage

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